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Benutzerordnung

Benutzerordnung der Öffentlichen Pfarr- und Gemeindebibliothek

St. Marienkirchen bei Schärding

 

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und Facebook sowie in der Gemeindezeitung und dem Pfarrblatt bekannt gegeben.

Benutzung

  • Die Bibliothek St. Marienkirchen bei Schärding ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Gemeinde und Pfarre St. Marienkirchen bei Schärding.
  • Jeder kann die Bibliothek St. Marienkirchen bei Schärding auf privatrechtlicher Grundlage nutzen.
  • Mit Betreten der Bibliothek erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an.
  • Die Bibliothek hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände/Dienstleistungen besondere Bestimmungen zu erlassen.
  • Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich.
  • Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Ersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Anmeldung

  • Der Benutzer meldet sich persönlich an und füllt ein von der Bibliothek vorgegebenes Stammdatenblatt aus. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Dieser hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich für den Schadensfall.
  • Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. Erziehungsberechtigte die Benutzungsordnung an und stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten für die Büchereiverwaltung zu. Die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Eine Weitergabe  personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

Benutzerausweis

  • Der Benutzerausweis ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügtem Gebührenverzeichnis gültig.
  • Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, bleibt Eigentum der Bibliothek und ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Der Benutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten oder den Verlust des Ausweises unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen.
  • Ein Ersatzausweis kann gegen Gebühr ausgestellt werden.

Ausleihe

  • Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien für die laut Aushang festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. 
  • In begründeten Ausnahmen kann die Leihfrist verkürzt werden.
  • Die Leihfrist kann vor Fristablauf persönlich, telefonisch oder per E-Mail bis zu einmal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
  • Die Anzahl der ausleihbaren Medien kann begrenzt werden. Über die Anzahl wird durch Aushang in den Bibliotheksräumen informiert.
  • Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden. Entlehnungen auf den Namen eines anderen und die Weitergabe entlehnter Werke sind nicht gestattet. Der Entlehner haftet für die Rückstellung aller entlehnten Werke.
  • Der Benutzer ist nach Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe für das Werk verantwortlich.
  • Die Ausleihe der Medien kann von der Rückgabe angemahnter Medien sowie der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht werden.
  • Entlehnte Werke sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzubringen.

Verspätete Rückgabe

  • Für nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegebene Medien wird eine Säumnisgebühr fällig unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich 3,00 € je Brief zu erstatten.
  • Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Behandlung der Medien, Haftung

  • Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Benutzer ist schadensersatzpflichtig.
  • Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Verlust oder Beschädigung sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen.
  • Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
  • Der Benutzer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Medien sowie für sonstige von ihm bei der Benutzung verursachten Schäden.
  • Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Als Ersatz gilt die Ersatzbeschaffung durch den Benutzer. Wird innerhalb eines Monats kein Ersatz beschafft, so ist die Bibliothek berechtigt, eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern.
  • Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
  • Die Bibliothek haftet für bei der Benutzung der Bibliothek und deren Medien entstandene Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bibliothek zurückzuführen sind.
  • Der Benutzer verpflichtet sich, die Urheberrechte insbesondere bei DVDs einzuhalten und keine Vervielfältigungen anzufertigen.

Gebühren, Entgelte

Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Ersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Verhalten in der Bibliothek, Hausordnung

  • Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
  • Rauchen und Essen sind in der Bibliothek nicht erlaubt.
  • Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für in der Bibliothek abhanden gekommene Gegenstände bzw. Wertgegenstände.
  • Die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefährdung von Personen oder Sachen darstellen oder die den Benützungsbetrieb behindern, sowie das Mitnehmen von Tieren ist verboten.
  • Alle Bücher und sonstigen Informationsträger sind im Hinblick auf die Sicherung der Bibliotheksbestände beim Verlassen der Bibliothek dem zuständigen Personal vorzuweisen. Dieses ist außerdem befugt, zu Kontrollzwecken das Öffnen von Taschen und sonstigen Behältnissen, die zur Aufbewahrung von Bibliotheksgut geeignet sind, zu verlangen.

Ausschluss von der Benutzung

  • Personen, die gegen die Benutzungs- oder Hausordnung verstoßen, insbesondere die Ausleihfristen wiederholt überschreiten und/oder entstandene Kosten nicht entrichten, können von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist zurückzugeben.
  • Ab einem Gebührenrückstand von 10,00 Euro kann der Leser von weiteren Ausleihen bzw. Dienstleistungen ausgeschlossen werden bis der Gebührenrückstand beglichen ist.

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.